Zum Urteil gegen den Betreiber eines TOR Exit Nodes

Am 30.6.2014 wurde der Betreiber eines TOR Exit Nodes wegen Beitragstäterschaft zu drei Jahren Bewährung verurteilt.  Die Geschichte begann schon im November 2012, als die Grazer Polizei im Zuge der Ermittlungen gegen einen Kinderpornoring eine Hausdurchsuchung bei besagter Person vornahm, und in deren Verlauf mehrere Computer und andere Hardware beschlagnahmte.

Das Urteil vom 30. Juni stützt sich auf den Paragraphen 12 StGB, in dem die Vorsätzliche Unterstützung einer Straftat unter Strafe gestellt wird (Stichwort Beitragstäter).  Nun kann beim Betrieb eines TOR Exit Nodes von Vorsatz keine Rede sein, denn eins weiß ja nicht, wer den Node benützen wird und schon gar nicht wofür (gut, letzteres ließe sich durch Monitoring herausfinden).

Tatsache ist, dass TOR von Menschen benutzt wird, die sich ein gewisses Maß an Anonymität bei ihren Aktivitäten im Internet sichern möchten.  Dabei muss es überhaupt nicht um illegale Dinge gehen, jedoch werden Menschen mit durchschnittlicher Intelligenz TOR benutzen, wenn sie illegale Dinge vorhaben.

Es gilt also, zwischen dem Werkzeug (TOR) und der Handlung zu trennen.  Nur weil eine Technologie auch für illegale Handlungen genutzt werden kann, ist sie nicht per se illegal.  Demzufolge sollte eine Person, die einen TOR Exit Node betreibt dafür auch nicht belangbar sein.  Das E-Commerce-Gesetz sieht in Paragraph 13 demgemäß einen „Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Durchleitung“ vor.

Also ist dieses Urteil als das zu bezeichnen was es ist:  ein krasses Fehlurteil.

Mehr dazu aus der Tagespresse und aus anderen Quellen:

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